Stiftungsorgane
Der Stiftungsvorstand
Die Stiftung wird von einem Stiftungsvorstand verwaltet, der aus zwei Mitgliedern besteht. Da die Stiftungsgründer die Stiftungsarbeit zu Lebzeiten noch selbst gestalten möchten, haben sie den Vorstand übernommen. Charlotte Buhl ist 1. Stiftungsvorstand, Hermann Buhl 2. Stiftungsvorstand.
Die Satzung sieht vor, dass beim Ausscheiden eines der Gründungsmitglieder der Erste Bürgermeister der Stadt Wertingen als zweites Mitglied dem Stiftungsvorstand angehört. Mit dem Ausscheiden beider Stiftungsgründer aus dem Vorstand übernimmt der Erste Bürgermeister der Stadt Wertingen den Stiftungsvorstand, als zweiter Vorstand wird ein vom Stadtrat der Stadt Wertingen gewähltes Stadtratsmitglied berufen. Der ehrenamtliche Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung und hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Sofern die Aufgaben oder die Größe der Stiftung es erfordern, kann eine eigene Geschäftsführung bestellt werden.
Das Kuratorium
Das Kuratorium (Stiftungsrat) ist neben dem Vorstand ein wichtiges Organ für die Leitung und Kontrolle der Stiftung. Es wird lt. Satzung in dem Jahr bestellt, in dem das Grundstockvermögen der Stiftung den Wert von 5 Millionen Euro überschreitet. Das Kuratorium überwacht die Tätigkeit des Vorstands und muss den Plänen über die Verwendung der Erträge der Stiftung zustimmen. Dem Kuratorium gehören mindestens 3 und höchstens 5 Personen an, die mindestens eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen müssen: eine Person aus dem Vorstand einer in Wertingen ansässigen Bank oder Sparkasse, ein Volljurist, ein Steuerberater oder ein Vertreter aus der Wirtschaft. Der Vorsitzende des Kuratoriums wird vom Kuratorium für dessen jeweilige Amtsdauer als Kuratoriumsmitglied gewählt.
Kuratoriumsvorsitzende: Cornelia Brenneisen
Kuratoren*innen: Anina Hirn, Manuela Müller, Walter Stallauer, Richard Wagner
Cornelia Brenneisen
Rechtsanwältin
Manuela Müller
Unternehmerin
Walter Stallauer
Marktbereichsleiter SpK.
Richard Wagner
Steuerberater
DIE SATZUNGSZIELE DER
CHARLOTTE UND HERMANN
BUHL STIFTUNG
Die Fördertätigkeit der Charlotte und Hermann Buhl Stiftung folgt den Zwecken:
Förderung der Jugendhilfe und Erziehung
Förderung von Kunst und Kultur
Förderung mildtätiger Zwecke
Sie werden verwirklicht durch die Finanzierung und Durchführung von Bildungs- und Erziehungsarbeit, insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus sozial schwachen Familien, durch Unterstützung bedürftiger Menschen sowie Förderung von Kunst und Kultur in den Bereichen Musik, Literatur sowie bildende Kunst und Kunsthandwerk.